AGB

Stand: 18.07.2022             

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) der SEITL GmbH, Langenloiser Straße 4, 3542 Gföhl

I. Geltung:

Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft und liefert ausschließlich auf Grund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen eines Auftrages durchführt. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.

II. Vertragsabschluss:

Ein Vertragsabschluss eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung (z.B. schriftlich, per Fax, per E-Mail, mündlich, telefonisch). 

Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss.

Erfolgt innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt einer Bestellung keine Ablehnung durch uns, gilt der Auftrag als angenommen!

Hinweis für Konsumenten: Ich habe Kenntnis darüber, dass die bestellten Waren nach meinen persönlichen Bedürfnissen kundenspezifisch gefertigt werden und mir daher gemäß § 18 Abs 1 Z 3 FAGG kein Rücktrittsrechts nach § 11 FAGG zusteht!

III. Angebot/Preise:

Die Angebote des Auftragnehmers, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch sind, wenn dies nicht ausdrücklich anders angegeben ist, gültig ab Lager. Die Angebote des Auftragnehmers haben, wenn dies nicht anders vermerkt ist, eine Gültigkeit von 14 Tagen. Die genannten Preise gelten, wenn nicht anders angegeben, exklusive Transport-, Versicherungs- und Montagekosten. Die Berechnung der Preise erfolgt in EURO. Satz- und Druckfehler mit Vorbehalt.
Angebote werden nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.

IV. Lieferung:

1. Lieferfristen und Liefertermine gelten nur annähernd, eine Lieferverzögerung gilt nicht als Reklamationsgrund.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt das rechtzeitige Einlangen aller vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Unterlagen, Genehmigungen und Abklärungen           sowie die Erfüllung sämtlicher vom Kunden obliegenden vertraglichen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, wird die Frist angemessen verlängert.

2. Wir sind erst dann zur Leistungsausführung verpflichtet, wenn der Kunde alle seine Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt sind.

3. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehenen Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten entheben den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. Die Lieferfristen verlängern sich des Weiteren, sofern wir trotz unverzüglicher Bestellung mit zugekauften Waren verspätet beliefert werden um die Dauer der Verspätung des Vorlieferanten.Teillieferungen sind möglich.

4. Für die Lieferung ist die mögliche und erlaubte Zufahrt von schweren LKW`s vorausgesetzt. Sofern die Lieferung mit Verpackungsmaterial erfolgt, wird dieses vom Auftragnehmer nicht zurückgenommen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Verpackungsmaterial ordnungsgemäß zu entsorgen.

5. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1% der Bruttorechnungssumme pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen mindestens zwei Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderwärtig zu verwerten.

V. Zahlungsbedingungen:

1. Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist, ist die Rechnungssumme unverzüglich bei Fakturenerhalt zu bezahlen.

2. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlichen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.

3. Vertragsstornierungen sind nur im gegenseitigen Einvernehmen zulässig. Erklärt der Kunde unberechtigt die Vertragsauflösung so können wir nach unserer Wahl entweder den tatsächlich entgangenen Schaden mindestens aber 30% des Bruttorechnungsbetrages als Schadenersatz verlangen oder auf Vertragserfüllung bestehen.

4. Der Kunde ist bei einem gerechtfertigten Reklamationsgrund nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

VI. Eigentumsvorbehalt:

1. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen.

2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware insbesondere durch Pfändungen verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

VII. Gewährleistung:

1. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft sind die gesetzlichen Regelungen anzunehmen.

2. In allen übrigen Fällen beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Den Kunden trifft die Beweislast dafür, dass die Mängel im Übergabezeitpunkt bereits vorhanden waren. Erkennbare Mängel sind bei sonstigem Verfall spätestens bei Übergabe, nicht erkennbare bei sonstigem Verfall sofort nach Erkennbarkeit zu rügen.

VIII. Schadenersatz:

1. Sämtlicher Schadenersatz ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bei Verbrauchergeschäften.

2. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um Verbrauchergeschäfte handelt, der Geschädigte zu beweisen.

IX. Gerichtsstand und Rechtswahl:

1. Für Rechtsstreitigkeiten zwischen uns und unseren Kunden welcher Art auch immer ist das sachlich zuständige Gericht in 3500 Krems zuständig. Alle übrigen gesetzlichen Gerichtsstände bleiben zusätzlich aufrecht. Für Verbrauchergeschäfte gelten nur die gesetzlichen Gerichtsstände.

2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

X. Datenschutz und Adressänderung:

Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages vom Auftragnehmer automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

Der Kunde erteilt der SEITL GmbH mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn erbrachten Leistungen als Referenz und Eigenwerbung zu verwenden.

Die SEITL GmbH ist berechtigt an erbrachten Leistungen (Dokumentationen, Webpages, Homepages, Grafiken, Fotos etc.) Verweise bzw. Hyperlinks auf SEITL GmbH anzubringen.           

XI. Urheberrecht:

Alle technischen Unterlagen, Pläne, Skizzen, Projektunterlagen, Musterabbildungen, etc. bleiben unser geistiges Eigentum. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von uns unzulässig. Kommt kein Vertrag zustande hat der Kunde über Verlangen von uns alle im Zusammenhang mit der Geschäftsanbahnung zukommenden Unterlagen vollständig zurück zu stellen und die Dateien vollständig zu löschen.

XII. Erfüllungsort:

Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens

          

Download: agbstand18-07-2022.pdf

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